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   BVerwG, 17.03.1962 - I B 42.62   

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https://dejure.org/1962,4537
BVerwG, 17.03.1962 - I B 42.62 (https://dejure.org/1962,4537)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1962 - I B 42.62 (https://dejure.org/1962,4537)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1962 - I B 42.62 (https://dejure.org/1962,4537)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Bauverbots in Landschaftsschutzverordnungen

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
    Auszug aus BVerwG, 17.03.1962 - I B 42.62
    Die Landschaftsschutzverordnung verbiete im Landschaftsschutzgebiet jedweden Bau und nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54]) meine, nur solche Bauten, die die Natur schädigten, das Landschaftsbild verunstalteten oder den Naturgenuß beeinträchtigten.

    Es mißt der Rechtssache unter Hinweis auf BVerwGE 2, 35; 3, 335 [BVerwG 21.06.1956 - I C 193/54]; 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54]und 10, 202 grundsätzliche Bedeutung bei und sieht die Rechtseinheit dadurch gestört, daß allein das Berufungsgericht mit seiner Auffassung über die Bedeutung der Bauverbote in Landschaftsschutzverordnungen von der einhelligen Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts abweiche.

    Das wäre hier dahingestellt zu lassen; denn die etwaige Revision wäre deshalb zurückzuweisen, weil sich das Berufungsurteil auch bei Zugrundelegung der in BVerwGE 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54] dargelegten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, also aus den Gründen als richtig darstellt (§ 144 Abs. 4 VwGO), die in der Beschwerde als Hilfserwägungen des Berufungsgerichts bezeichnet sind.

  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 101.53

    Anwendbarkeit der grundgesetzlichen Junktim-Klausel auf Enteignungen vor dem

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1962 - I B 42.62
    Es mißt der Rechtssache unter Hinweis auf BVerwGE 2, 35; 3, 335 [BVerwG 21.06.1956 - I C 193/54]; 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54]und 10, 202 grundsätzliche Bedeutung bei und sieht die Rechtseinheit dadurch gestört, daß allein das Berufungsgericht mit seiner Auffassung über die Bedeutung der Bauverbote in Landschaftsschutzverordnungen von der einhelligen Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts abweiche.
  • BVerwG, 21.06.1956 - I C 193.54
    Auszug aus BVerwG, 17.03.1962 - I B 42.62
    Es mißt der Rechtssache unter Hinweis auf BVerwGE 2, 35; 3, 335 [BVerwG 21.06.1956 - I C 193/54]; 4, 57 [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54]und 10, 202 grundsätzliche Bedeutung bei und sieht die Rechtseinheit dadurch gestört, daß allein das Berufungsgericht mit seiner Auffassung über die Bedeutung der Bauverbote in Landschaftsschutzverordnungen von der einhelligen Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts abweiche.
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